Verzugszinsenrechner - Verzugszinsen berechnen
Mithilfe des Verzugszinsenrechners haben Sie die Möglichkeit, schnell und leicht die Verzugszinsen zu berechnen. Ein Schuldner befindet sich im Rechtswesen in Verzug, wenn er eine fällige Leistung zu spät oder gar nicht zahlt. In der Regel ist neben der Fälligkeit der Leistung eine Mahnung erforderlich. Erst durch die Mahnung kommt der Schuldner in Verzug. Allerdings sieht das Gesetz auch Ausnahmen vor, in denen eine Mahnung entbehrlich ist. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn ein Zahlungstermin genau festgelegt ist oder der Schuldner die Zahlung endgültig und ernsthaft verweigert.
Der Verzugszinsrechner berücksichtigt den aktuellen Basiszinssatz. Nichtsdestotrotz übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Berechnungen.
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Hinweis für Forderungen gegenüber Unternehmern:
Nach dem neuen § 288 Abs. 5 BGB können Gläubiger einer Entgeltforderung bei Verzug des Schuldners, wenn dieser kein Verbraucher ist, außerdem einen Anspruch auf Zahlung einer Pauschale in Höhe von 40 Euro geltend machen. Die Pauschale ist auf einen geschuldeten Schadensersatz anzurechnen, soweit der Schaden in Kosten der Rechtsverfolgung begründet ist. Für die Geltendmachung der Forderung empfehlen wir auf Fachanwalt.de einen Experten damit zu beauftragen.