Verzugszinsenrechner - Verzugszinsen berechnen

Verzugszinsenrechner Mithilfe des Verzugszinsenrechners haben Sie die Möglichkeit, schnell und leicht die Verzugszinsen zu berechnen. Ein Schuldner befindet sich im Rechtswesen in Verzug, wenn er eine fällige Leistung zu spät oder gar nicht zahlt. In der Regel ist neben der Fälligkeit der Leistung eine Mahnung erforderlich. Erst durch die Mahnung kommt der Schuldner in Verzug. Allerdings sieht das Gesetz auch Ausnahmen vor, in denen eine Mahnung entbehrlich ist. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn ein Zahlungstermin genau festgelegt ist oder der Schuldner die Zahlung endgültig und ernsthaft verweigert.

Der Verzugszinsrechner berücksichtigt den aktuellen Basiszinssatz. Nichtsdestotrotz übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Berechnungen.



  • Verzugszinssatz:
    Verbrauchergeschäft: Verzugszinssatz 5 Prozentpunkte über Basiszinssatz

    Handelsgeschäft: Verzugszinssatz 9 Prozentpunkte über Basiszinssatz
           (8 Prozentpunkte über Basiszinssatz bei Verzugsbeginn vor dem 29.07.2014)

    Dynamischer Verzugszinssatz: Prozentpunkte über Basiszinssatz

    Fester Verzugszinssatz: Prozentpunkte
  • (Basiszinssatz seit 1. Januar 2025: 2,27 %)
  • 89,13

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  • Verzugszeitraum Tage Zinssatz Verzugszinsen
    pro Tag
    Verzugszinsen
    im Zeitraum
    01.01.2024 bis 30.06.2024 182 8.62 % 0,2355 € 42,86 €
    01.07.2024 bis 31.12.2024 184 8.37 % 0,2287 € 42,08 €
    01.01.2025 bis 21.01.2025 21 7.27 % 0,1992 € 4,18 €
    Verzugszinsen gesamt 89,13 €
    Ursprungsforderung 1.000,00 €
    Gesamtforderung 1.089,13 €
    Jeder weitere Tag ab 21.01.2025 1 7.27 % 0,1992 €

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Hinweis für Forderungen gegenüber Unternehmern:

Nach dem neuen § 288 Abs. 5 BGB können Gläubiger einer Entgeltforderung bei Verzug des Schuldners, wenn dieser kein Verbraucher ist, außerdem einen Anspruch auf Zahlung einer Pauschale in Höhe von 40 Euro geltend machen. Die Pauschale ist auf einen geschuldeten Schadensersatz anzurechnen, soweit der Schaden in Kosten der Rechtsverfolgung begründet ist. Für die Geltendmachung der Forderung empfehlen wir auf Fachanwalt.de einen Experten damit zu beauftragen.

 

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